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Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen

Landratsamt Traunstein

Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. In diesem Onlinedienst können die Arten:

  • Zentrale Wasserversorgungsanlage
  • Dezentrale Wasserversorgungsanlage
  • Eigenwasserversorgungsanlage
  • Mobile Wasserversorgungsanlage
  • Gebäudewasserversorgungsanlage
  • Zeitweilige Wasserversorgungsanlage
    angezeigt werden.

Bei Fragen zur Anzeige können Sie unten auf der Website über den Button „Kontakt“, Kontakt zu Ihrem zuständigen Gesundheitsamt aufnehmen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Traunstein