Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. In diesem Onlinedienst können die Arten:
Bei Fragen zur Anzeige können Sie unten auf der Website über den Button „Kontakt“, Kontakt zu Ihrem zuständigen Gesundheitsamt aufnehmen.