Sie sind alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt? Es ist möglich, dass Ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat. Dieser hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern.
Für die Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschusses müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Klicken Sie auf „Schnell-Check“ und prüfen Sie, ob Ihr Kind die Voraussetzungen für eine Beantragung erfüllt.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Traunstein