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Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) beantragen

Hier finden Sie Informationen zu Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, welche Voraussetzungen vorliegen müssen sowie Hinweise, ob und wie Sie den Online-Dienst nutzen können.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern