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Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 i. V. m. Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 BayWG für die thermische Nutzung von oberflächennahem, nicht-gespanntem Grundwasser bis max. 50 kJ/s einschließlich der Brunnenerrichtungen

Landratsamt Straubing-Bogen

Sie können den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 i. V. m. Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 BayWG für die thermische Nutzung von oberflächennahem, nicht-gespanntem Grundwasser bis max. 50 kJ/s einschließlich der Brunnenerrichtungen online übermitteln.

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Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Straubing-Bogen