Der Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Schule soll eine Ausnahme sein.
Die Gründe für den Schulwechsel müssen so genau wie möglich dargelegt werden.
Zu diesen Gründen kann z. B. ein Umzug der Familie während eines laufenden Schuljahres gehören.
Das Gastschulverhältnis muss jedes Schuljahr neu beantragt werden.