Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Sie können die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Tätigkeitsgebiet eines Heilhilfsberufs online beantragen.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Starnberg