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Verlängerungsantrag für eine bereits bestehende allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung als Dolmetscher/Übersetzer

Landgericht Weiden i.d.OPf.

Sie können die Verlängerung für eine bereits bestehende allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung als Dolmetscher/Übersetzer online beantragen. Zuständig ist grundsätzlich der Präsident des Landgerichts, bei dem die Bestallung zum Zeitpunkt der Verlängerung besteht.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landgericht Weiden i.d.OPf.