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Wasserrechtliche Erlaubnis - Grundwasserwärmepumpe

Stadt Kaufbeuren

Für den Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe können Sie eine Erlaubnis nach Art. 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) bzw. Art. 15 BayWG  online beantragen. 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Kaufbeuren