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Wasserrechtliche Erlaubnis - Einbringen von Stoffen in das Grundwasser zur Errichtung und Betrieb von Erdwärmesonden

Stadt Kaufbeuren

Sie können die Erlaubnis zum Einbringen von Stoffen in das Grundwasser zur Errichtung und Betrieb von Erdwärmesonden 
(nach Art. 70 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HS 2 BayWG bzw. Art. 15 BayWG) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Kaufbeuren