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Wasserrechtliche Erlaubnis - Bohranzeige zur Errichtung von Brunnen für die thermische Nutzung von Grundwasser

Stadt Kaufbeuren

Sie können eine Bohranzeige zur Errichtung von Brunnen für die thermische Nutzung von Grundwasser (nach § 49 WHG i.V.m. Art. 30 BayWG) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Kaufbeuren