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Gemeinschaftsunterkunft - Auszugsantrag Prüfung Wohnsitznahme außerhalb - Art. 4 Abs. 3, 4 AufnG u. AMS

Regierung von Niederbayern

Wenn Sie zum Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft oder dezentralen Unterkunft berechtigt sind, können Sie den Auszug online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Regierung von Niederbayern