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Gemeinschaftsunterkunft - Auszugsantrag Prüfung Wohnsitznahme außerhalb - Art. 4 Abs. 5 AufnG

Regierung von Niederbayern

Sie können in begründeten Ausnahmefällen die Befreiung von der Wohnpflicht in einer Gemeinschaftsunterkunft oder dezentralen Unterkunft online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Niederbayern