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Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen (Online-Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen)

Landratsamt Starnberg

Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Starnberg