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Fahrschulerlaubnis

Landratsamt München

Als selbständiger Fahrlehrer, der Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis. Diese müssen Sie persönlich bei der Führerscheinstelle beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt München