Als selbständiger Fahrlehrer, der Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis. Diese müssen Sie persönlich bei der Führerscheinstelle beantragen.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt München