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Waffenrecht - Anzeige von unbrauchbar gemachten oder zerstörten erlaubnisbedürftigen Waffen

Landratsamt Freyung-Grafenau

Wenn Sie unbrauchbar gemachte oder zerstörte erlaubnisbedürftige Waffen anzeigen müssen, können Sie die Anzeige online vornehmen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Freyung-Grafenau