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Waffenrecht - Anzeige Überlassung einer Waffe

Landratsamt Freyung-Grafenau

Wenn Sie gem. § 37a Satz 1 Nr. 1 WaffG eine komplette Schusswaffe, ein wesentliches Waffenteil oder einen Schalldämpfer an eine andere Person überlassen haben und die Waffe aus Ihrer Waffenbesitzkarte auszutragen ist, können Sie die Anzeige online vornehmen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Freyung-Grafenau