Für Versorgungsträger und für Unternehmer, die im Rahmen von Verträgen für einen längeren Zeitraum mit der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beauftragt sind, kann auf Antrag ein vereinfachtes Verfahren zur Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zur Absicherung dieser Baustellen festgelegt werden.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Regensburg