Erlaubnisse zu Verbrauchsteuern auf Alkohol, Alkopop, Bier, Kaffee, Schaumwein, Tabak, Wein und Zwischenerzeugnisse können hier beantragt werden. Zusätzlich können unter anderen Steueranmeldungen und -erklärungen im Einzelfall sowie Anzeigen abgegeben werden.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung:  Bundesministerium des Innern