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Waffenrecht - Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition

Landratsamt Freyung-Grafenau

Wenn Sie noch keine Erlaubnis zur Verbringung von Schusswaffen oder Munition erhalten haben, können Sie diese online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Freyung-Grafenau