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Antrag auf Erlaubnis nach § 6 der Verordnung über das „Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald“

Landratsamt Straubing-Bogen

Sie können den Antrag auf Erlaubnis nach § 6 der Verordnung über das „Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald“ online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Straubing-Bogen