Mit dem Onlineantrag "Als Botschaft, Konsulat sowie als deren Mitglied eine Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung abgeben" können Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben, wenn Sie neue Fahrzeuge in einem anderen EU-Land erworben haben.
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern