Logo Bayernportal

Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung online abgeben

Mit dem Onlineantrag "Als Botschaft, Konsulat sowie als deren Mitglied eine Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung abgeben" können Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben, wenn Sie neue Fahrzeuge in einem anderen EU-Land erworben haben.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern