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Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes; Antrag

Stadt Augsburg

Wenn Sie eine kleine Lotterie oder Ausspielung durchführen möchten, müssen Sie eine glücksspielrechtliche Erlaubnis beantragen. Dem Antrag ist ein Nachweis beizufügen, dass der Veranstalter der kleinen Lotterie gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätig und deshalb von der Zahlung der Körperschaftssteuer befreit ist. Bis zu einem Spielkapital (= Zahl der Lose x Lospreis) von 40.000 Euro ist die Stadt Augsburg zur Erteilung der Erlaubnis zuständig. Sollte das Spielkapital diesen Betrag übersteigen, müssen Sie sich zur Erlaubniserteilung an die Regierung von Schwaben wenden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg