Sie können eine Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen online beantragen (z. B. für das Aufstellen von Verkaufsständen, die Nutzung für andere gewerbliche Zwecke, oder für bestimmten Baumaßnahmen).
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Amorbach