Logo Bayernportal

Spielhalle - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 24 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)

Stadt Bayreuth

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis. Diese können sie online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bayreuth