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Reisegewerbe - Antrag auf Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Mit diesem Onlineformular können Sie die Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren ohne Reisegewerbekarte zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder besonderem Anlass gemäß § 55a Gewerbeordnung (GewO) beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen