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Abmeldung ins Ausland

Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch

Mit diesem Dienst können Abmeldungen ins Ausland gemäß § 17 Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde veranlasst werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch