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Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten bei Überschreitung der Mindestentfernung

Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Hier können Sie die Erstattung von Schulwegkosten bei Überschreitung der Mindestentfernung beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg