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Bestätigung der ordnungsgemäßen Errichtung einer Kleinkläranlage nach Art. 61 Abs. 1 BayWG (Protokoll der Bauabnahme)

Landratsamt Kulmbach

Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW) können die Bestätigung zur ordnungsgemäßen Errichtung einer Kleinkläranlage online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Kulmbach