Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Stadt Regensburg und dem zuständigen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) können die für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Katasterauszüge nach den Vorgaben des § 7 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) direkt bei der Stadt Regensburg angefordert werden.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Regensburg