Logo Bayernportal

Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre

Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch

Mit diesem Dienst können Anträge auf Eintragung einer Auskunftssperre gemäß § 51 Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde gestellt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch