Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden (Inhaber von Aufenthaltsgestattungen), abgelehnte Asylbewerber und Personen, deren Abschiebung vorrübergehend ausgesetzt wurde (Inhaber von Duldungen) benötigen eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, wenn sie in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren möchten. Mithilfe dieses Online-Dienstes können Sie bei der Ausländerbehörde eine beantragen.
- eine Beschäftigungserlaubnis,
- eine Beschäftigungsduldung,
- eine Ausbildungsduldung oder
- eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer
Der Online-Dienst ermöglicht zudem, die Änderung oder Verlängerung der oben genannten Dokumente.