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Befreiung von der Ausweispflicht

Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch

Mit diesem Dienst können Anträge auf Befreuung von der Ausweispflicht gemäß § 1 Abs. 3 PAauswG gestellt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch