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Wasserversorgung - Anzeige von zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen

Landratsamt Roth

Mit diesem Online-Verfahren können zeitweilige Trinkwasserversorgungsanlagen nach § 11 Abs. 3 TrinkwV angezeigt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth