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Wasserversorgung - Anzeige von zentralen, dezentralen und Eigenwasserversorgungsanlagen

Landratsamt Roth

Mit diesem Online-Verfahren können zentrale, dezentrale und Eigenwasserversorgungsanlagen nach § 11 Abs. 1 TrinkwV angezeigt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth