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Gemeinschaftsunterkunft - Auszugsantrag Prüfung Wohnsitznahme außerhalb - Art. 4 Abs. 5 AufnG

Regierung der Oberpfalz

Sie können in begründeten Ausnahmefällen die Befreiung von der Wohnpflicht in einer Gemeinschaftsunterkunft oder dezentralen Unterkunft online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Regierung der Oberpfalz