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Bauamt: Anzeige eines Bauherrnwechsels

Landratsamt Dachau

Sie können einen Bauherrnwechsel nach Art. 50 Abs. 1 Satz 3 BayBO online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Dachau