Alle Unternehmen, die Fahrer aus einem sog. Drittstaat (z. B. aus der Türkei) im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr einsetzen, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Sie können die Leistung auch online beantragen.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt München