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Wohnungsgeberbestätigung

Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch

Mit diesem Dienst können Wohnungsgeberbestätigungen gemäß § 19 Bundesmeldegesetz elektronisch bei der Meldebehörde eingereicht werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch