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Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen

Landratsamt München

Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. In diesem Onlinedienst können die Arten:

  • Zentrale Wasserversorgungsanlage 
  • Dezentrale Wasserversorgungsanlage Eigenwasserversorgungsanlage
  • Mobile Wasserversorgungsanlage
  • Gebäudewasserversorgungsanlage 
  • Zeitweilige Wasserversorgungsanlage

angezeigt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt München