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Gesundheit - Benachrichtigung nach §34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Landratsamt Kitzingen

Hier können Sie die Benachrichtigung nach §34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kitzingen