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Abschlussanzeige nach § 22 Abs. 4 Ersatzbaustoffverordnung

Landratsamt Ansbach

Für mineralischen Ersatzbaustoffen oder ihrer Gemische, die einer Voranzeige bedürfen, kann nach Abschluss der Baumaßnahme die Abschlussanzeige online übermittelt werden. 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Ansbach