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Anmeldung der Hauptwohnung

Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch

Mit diesem Dienst werden die für eine Anmeldung erforderlichen Informationen erfasst und für das Melderegister vorgehalten. Nach Prüfung der Wohnungsgeberbescheinigung durch die Meldebehörde erfolgt die Fortschreibung des Melderegisters gemäß § 23 Bundesmeldegesetz.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch