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Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 Sprengstoffgesetz

Landratsamt Straubing-Bogen

Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 Sprengstoffgesetz online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Straubing-Bogen