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Sprengstoffrecht - Mitteilung einer wesentlichen Änderung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Landratsamt Regen

Sie können eine wesentliche Änderung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz online mitteilen. Hinweis: Eine wesentliche Änderung einer Erlaubnis für pyrotechnische Gegenstände ist beim Gewerbeaufsichtsamt einzuholen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Regen