Logo Bayernportal

Tätigkeit mit Tierseuchenerregern - Änderungsanzeige gemäß § 5 TierSeuchErV

Regierung von Niederbayern

Sie können eine Änderungsanzeige gemäß § 5 TierSeuchErV online tätigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Regierung von Niederbayern