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Bauabnahme für Kleinkläranlagen nach Art. 61 BayWG

Stadt Augsburg

Mit diesem Online-Dienst bescheinigen Sie als privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW) mit dem Protokoll der Bauabnahme einer Kleinkläranlage die ordnungsgemäße Errichtung nach Art. 61 Abs. 1 BayWG.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg