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Fahrschulerlaubnis online

Landratsamt Miesbach

Damit man als selbständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden darf oder durch beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lassen darf, bedarf es – neben der entsprechenden Fahrlehrererlaubnis – einer Fahrschulerlaubnis. Um als Inhaber einer Fahrschule Zweigstellen dieser Fahrschule zu betreiben, ist zudem eine Zweigstellenerlaubnis erforderlich.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Miesbach