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Ausnahmegenehmigung Umzüge und Anlieferungen

Stadt Nürnberg

Sie können ein Haltverbot und eine Ausnahmegenehmigung für die Fahrzeuge im genehmigten Haltverbotsbereich online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Nürnberg