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Kleinkläranlagen Funktionstüchtigkeit (nach Art. 60 BayWG); Bescheinigung

Stadt Augsburg

Mit diesem Online-Dienst können Sie als privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW) im Auftrag des Betreibers einer Kleinkläranlage der zuständigen Behörde die Funktionstüchtigkeit der Anlage gemäß Art. 60 Abs. 1 BayWG bescheinigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg